Modell von 
Sylvia Mercedes 

Hutsalon
Sylvia 
Mercedes 
Steinbart

 

Im niederbayerischen Landshut  befindet sich mein kleines Atelier sowie ein Präsentationsraum. Hier können Sie sich in Ruhe bei einem Kaffee umsehen und die verschiedenen Modelle vor Ort probieren.

Ihr Wunschhut, genau so, wie Sie ihn sich vorstellen, entsteht in meinem Atelier.

Ich übernehme auch Reparaturen und Aufbereitung alter und  aus der Form gekommener Lieblings-Hüte.

In den Sommermonaten finden Sie mich oft auf Veranstaltungen und Märkten.

Unter Ausstellungen/Termine erhalten Sie die wichtigen Infos hierzu.

Vita

Ich bin gelernte Herrenschneiderin und habe 2001 meine Meisterprüfung im Damen- und Herrenschneiderhandwerk mit Auszeichnung absolviert. 

Danach ging ich ans Theater, wo ich an verschiedenen Häusern wie z.B. dem Staatstheater Stuttgart, dem Stadttheater Landshut, bei den Bayreuther Festspielen und Salzburger Festspielen in allen Bereichen der Kostümabteilung  gearbeitet habe.

Hüte sind schon immer meine große Leidenschaft und nach der Meisterprüfung habe ich mich mit der Herstellung von Hüten beschäftigt und dafür etliche Hutmacherkurse besucht.

Hieraus ist meine eigene Kollektion entstanden.

Aktuelle Kollektion

Jeder Hut ist ein Unikat,  mit Liebe per Hand gemacht.

Wenn Sie Interesse haben und meine gesamte Kollektion sehen möchten, vereinbaren wir einen Termin in meinem Präsentationsraum.  

Gerne fertige ich Ihnen Ihren Wunschhut nach Maß an, passend zu einem Mantel oder Kleid.

Ausstellungen / Termine

Märkte, Ausstellungen, und Veranstaltungen, die ich mit meiner aktuellen Kollektion besuche finden Sie hier.

Besondere Kreationen

Mongolenhüte à la Sylvia Mercedes und Yak, meine eigenen Kreationen, zeitlos und besonders.

Nutzungsbedingungen: Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).  
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten

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