Handgenähte Strohhüte
Modell "Landpartie"

Diese komplett von Hand genähten Strohhüte, bei der auf diese Weise die plastische Struktur erhalten bleibt,  bestechen durch das besondere Flechtwerk und die einfache Garnitur mit Ripsband .

Dieser Hut lässt sich zu allem gut kombinieren, vom Dirndl bis zur Jeans.

Erhältlich in allen Varianten, von Rundkopf bis leicht abgerundeter Kantenkopf und farblich passenden Ripsbändern.

 

Mongolenhüte (à la Sylvia Mercedes) und Yak

Der Mongolenhut ist aus reinem Wollfilz gearbeitet und mit recyceltem Pelz verbrämt.

Er bedeckt das Ohr zur Hälfte und ist im Winter nicht nur eine optimal wärmende, atmungsaktive Kopfbedeckung, sondern auch robust und pflegeleicht. (Versand per Bestellung möglich)

Für Herren und Damen gleichermaßen tragbar, besticht dieser Hut durch seine Form, die ¾ meiner Kunden steht.

Eine weitere Besonderheit meines Sortiments sind die Hüte aus Yak/ Yak-Kamel-Mischungen.

Der Yak-Hut zeichnet sich durch leichte Formbarkeit beim Verarbeiten, Weichheit und hohen Tragekomfort aus. Das stilistisch vielseitig einsetzbare Material eignet sich gut für einfache historische Hüte, Jäger-und Jagdhüte und alpenländische Hüte.

Die Stumpen kommen im Direktverkauf ohne Zwischenhändler aus der Mongolei, wo sie in Handarbeit von mongolischen Filzerinnen in verschiedenen Materialzusammensetzungen gefertigt werden.

 


 

Nutzungsbedingungen: Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).  
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten

© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.